WIEDERKEHR DER FOLTER?

Folter und Asyl

Bearbeitet von Ina Hagemeier

Die zentrale Fragestellung des asylrechtlichen Teilprojektes ist es, inwieweit Folter heute Gegenstand von aufenthaltsrechtlichen Verfahren an den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen ist.

Im Rahmen dieses Teilprojektes wird eine für Nordrhein-Westfalen repräsentative empirische Studie durchgeführt. Aus den sieben in Nordrhein-Westfalen gelegenen Verwaltungsgerichten werden dazu ca. 500 Prozessakten aus aufenthaltsrechtlichen Verfahren, die im Jahre 2009 abgeschlossen wurden, ausgewertet. Gegenstand der Akten sind Klagen von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen, mit denen sie gegen den ablehnenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgehen und dies unter anderem mit dem Vorliegen von psychischen Störungen oder Traumatisierungen begründen.

Ziel dieses Teilprojektes ist es zu erforschen, wie die Gerichte in diesen Fällen verfahren und wie oft am Ende des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens der Vortrag des Klägers als Folter bewertet wird. Im Hinblick auf den Verfahrensablauf interessiert insbesondere, wie die von den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen eingeholten Gutachten oder gutachterlichen Äußerungen zur Beurteilung entscheidungserheblicher medizinischer/psychologischer (psychotraumatologischen und psychotherapeutischen) Fachfragen gestaltet sind und wie diese von den Gerichten rezipiert werden. Untersucht wird in diesem Zusammenhang vor allem, wie die vorgetragenen Erfahrungen juristisch gewürdigt sowie ob und gegebenenfalls welche potentiellen Folterfolgeerkrankungen neben der posttraumatischen Belastungsstörung von den Verwaltungsgerichten als folterrelevant bewertet werden.

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